Band III

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Gesellschaftsordnung:
Spezifisch jovianische Verbrechen

Aber funktioniert das wirklich alles so reibungslos mit dem Fußschuheinzug? Gehen überführte Kriminelle immer wie vorgesehen barfuß, bis man sich nicht mehr entsinnen kann, warum ausgerechnet sie dazu verdonnert wurden?
Natürlich nicht. Zwar kann man nicht ohne Weiteres zur Jomitgießerei gehen und sich ein Ersatzpaar gießen lassen. Denn die Gussformen für Erwachsenen-Fußschuhe lagern ebenfalls bei der Jupolizei und werden nur bei erkennbarem Verschleiß herausgegeben. Keine Chance also für Barfüßler, bei denen die Zuordnung zu einem Vergehen noch in Erinnerung ist.
Aber es hat schon Fußschuhraub an arglosen Passanten gegeben und Eintrennungen in die Fußschuhverwahrstelle der Jupolizei. Außerdem gibt es – wie sollte es anders sein – mindestens einen Fußschuhfälscher, der sich auf dunklen Wegen die drei Jomit-Komponenten einzeln beschafft und im Verborgenen irgendwo eine kleine Gießerei betreibt. Seiner ist man noch nicht habhaft geworden.
Was ein echter Ganove ist, läuft also nicht lange unbeschuht durch die Gegend.

Die eben genannten sind also schon mal spezifisch jovianische, bei uns unbekannte Straftaten.
Andere Dinge wie Diebstahl und Betrug, Erpressung und Freiheitsberaubung und solcherlei sind keiner besonderen Erwähnung wert, da sie sich nicht viel anders abspielen als bei uns. Ebenso Einbruch und Sachbeschädigung, nur dass Ersterer hier Eintrennung heißt (weil mittels Trennpaste verübtt, sofern nicht durch die Tür erfolgt) und Letztere „Bovianismus“ – was unserem Vandalismus entspricht. Nun ist schon fraglich genug, ob die seinerzeitigen Vandalen zu Recht oder Unrecht als Namensgeber für blinde Zerstörungswut herangezogen wurden, im Fall der Bovianer[1] jedoch ist es schlicht eine völlig unhaltbare Unterstellung. Denn es gibt keinen einzigen bekannten Fall, in dem von Bovianern etwas zerstört oder auch nur beschädigt worden wäre.

Und dann ist da noch etwas Interessantes namens Ansehenserschleichung. Sie ist nicht gleichbedeutend mit Hochstapelei! Vielmehr ist sie stets in Tateinheit mit bestimmten Eigentumsdelikten zu sehen, allem voran mit Würfelraub. Würfel als Gegenstände sind ja eigentlich nichts wert. Aber: Sie verschaffen ihrem Besitzer eine gewisse Bewunderung und somit ein gewisses Ansehen. Nun erhofft sich ein Würfeldieb oder -räuber offenbar, dass dieses Ansehen auf ihn übergeht, wenn er Würfel eines anderen an sich nimmt und diese dann (nach seiner Ansicht) ihm gehören.
Inwieweit das mit dem Übergang des Ansehens im Einzelfall absichtsgemäß klappt, ist uns nicht bekannt. Sicherlich muss der Übeltäter zumindest seine Beute lange genug verborgen halten, bis das allgemeine Vergessen so weit fortgeschritten ist, dass keiner mehr die fraglichen Würfel dem rechtmäßigen Besitzer zuordnen kann. Vielleicht geht es dem Dieb auch nur darum, sein Ansehen unter seinesgleichen zu mehren, und er zeigt sie dann nur anderen Neidern.
Auf jeden Fall fügt er dem eigentlichen Eigentümer erheblichen Schaden zu. Denn dessen Ansehen nimmt bei aller Wertlosigkeit der Würfel durch ihr Verschwinden ab. Nicht sofort (denn noch weiß man, dass sie ihm entwendet wurden), aber mit der Zeit (sobald ihr Besitz nicht mehr ihm zugeordnet werden kann).

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[1] ^ s. Artikel „Bovianer“ in Band II