Band III

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Gesellschaftsordnung:
Gesetzlosigkeit

Doch nach wie vor kommt die jovianische Gesellschaft nicht nur ohne Regierung aus, sondern sogar ohne Gesetze. Was gar nicht so verwunderlich ist, wie es zunächst den Anschein haben mag. Man sollte schließlich nicht immer den Menschen als Maß aller Dinge betrachten, sondern sich auch immer wieder mal im Tierreich umsehen, das uns schon in nächster Umgebung zum Vergleich dienen kann – ja muss, denn anhand wessen sollten wir sonst unsere Vergleiche ziehen?
Und da stellen wir fest, dass außer dem Menschen kein einziges Lebewesen Gesetzbücher hat. Nicht einmal die staatenbildenden Insekten. Warum also sollten die Jovianer ohne Not Gebote und Verbote erlassen?
Würde ihnen derlei in den Sinn kommen, würde die Gesetzgebung garantiert komplett in die Knirschphasen[1] fallen, und es erscheint recht zweifelhaft, ob dies gut wäre für die Jovianer.
Der Jovianer allerdings kommt nun einmal (bis auf phasenweise Ausnahmen) gar nicht auf die Idee, anderen Vorschriften zu machen. Das allgemein akzeptierte – und für selbstverständlich genommene – „sowas tut man nicht“ genügt.

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[1] ^ Trieb- und Knirschphasen: Die kollektiven Stimmungsschwankungen der Jovianer.
Näheres s. Artikel Trieb- und Knirschphasen in Band II.