Band III

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Das Magazinwesen:
Großhausmagazine

Nahezu alle Großhäuser[1] stellen in ihrem Jugeschoss[2] eine stattliche Fläche für ein Warenangebot bereit. Großhäuser sind ja unten recht großflächig und haben genug Raum für so was. Diese Warenflächen nennt man „Magazine“, und wir dürfen uns das Angebot so vielfältig vorstellen wie auf einem Jahrmarkt, nur ohne kauffördernde Beleuchtung, ohne Stände und ohne lockende und feilschende Inhaber darin. Es ist einfach nur eine Halle mit den unterschiedlichsten Waren. Auch eine Wühltisch-Abteilung eines mittelgroßen Kaufhauses dürfen wir uns vorstellen, nur ohne Kasse in Richtung Ausgang. Und alles viel ruhiger, denn es gibt keinen Anlass für die Jovianer, sich hordenartig auf Sonderangebote zu stürzen. Außerdem verteilen sie sich, die Jovianer, auf sehr viele solche Magazine, denn an Großhäusern mangelt es ja nicht. Hinzu kommt, dass der Jovi eigentlich nicht viel braucht außer einem bequemen Sitz, eine Batzen[3]-Schale und den Hauskommel[4], und all das hat er daheim. Es ist also in aller Regel wenig los in diesen Magazinen. Aber sie stellen trotzdem alles bereit, was es gerade so gibt, auch wenn es länger da liegen bleibt. Denn sie brauchen ja auch keinen Profit damit zu machen.

Magazin

Blick in ein Magazin    [G]

Es gibt keine Abteilungen in diesen Magazinen, und schon gar nicht gibt es Magazine, die nur Waren einer bestimmten Art führen. Deshalb brauchen sie auch keinen Namen und keine Beschriftung außen am Haus. Und erst recht keine Werbung. Jeder weiß: Wenn ich etwas haben will, gehe ich in das nächstbeste Großhaus (oder, wenn man in einem solchen wohnt: einfach runter ins Jugeschoss) und schaue mich in dessen Magazin um. Da krieg ich das.
Ausgenommen Kleidung. Kleidung ist für Jovianer eine höchst persönliche Sache. Die holt man nicht von der Stange, sondern lässt sie sich gießen[5], oder gießt sie sich selber, im Industriekomplex[6]. Für Fußschuhe[7] gibt es dabei noch eine besondere Regelung[8].

Es kann aber durchaus auch vorkommen, dass man auf der Suche nach etwas ganz Besonderem ist (insbesondere Bauteilen, von denen man noch keine konkrete Vorstellung hat, wie sie überhaupt aussehen sollen), und im nächstgelegenen Magazin findet man das Gesuchte nicht. Da können dann manchmal die Magazineure weiterhelfen. Nicht immer, vielleicht auch nicht meistens, aber manchmal.

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[1] ^ Da hohe jovianische Häuser auch einen größeren Grunddurchmesser haben, spricht man hier von Groß-, nicht von Hochhäusern.

[2] ^ Das Jugeschoss (umbenannt aus dem ursprünglichen Iogeschoss) entspricht unserem Erdgeschoss.

[3] ^ Batzen sind die Hauptspeise der Jovianer; s. Artikel Lebensmittelversorgung in Band I sowie Ernährung in Band II.

[4] ^ Der Hauskommel ist ein Kommel[9] mit Standfuß.

[5] ^ Jovianische Kleidungsstücke werden – wie alles aus Jomit[10] – nicht genäht, nicht gestrickt, nicht geschustert, sondern gegossen.

[6] ^ Als Industriekomplex wird die Gesamtheit der grauen Gebäude im Westen/GO[11] von Jupolis bezeichnet, in denen Jomit[10] hergestellt und verarbeitet wird.
Näheres s. Artikel Industrie in Band I.

[7] ^ Was die Jovianer an ihren Füßen tragen, nennt man nicht einfach „Schuhe“, sondern – analog zu den Handschuhen – „Fußschuhe“ (s. Seite Hand- und Fußschuhe in Artikel Kleidung in Band II).

[8] ^ Aus Sicherheitsgründen werden die Gießformen für Fußschuhe[7] bei der Jupolizei[12] aufbewahrt. Damit soll verhindert werden, dass sich überführte Kriminelle nach einem Fußschuheinzug[13] gleich wieder neue beschaffen.

[9] Ein Kommel ist sowas wie unser Computer oder Fernseher oder beides, mit noch ein paar weiteren Funktionen, aber ohne Speicher.
Näheres s. Artikel Kommeltechnik hier in Band III.

[10] Jomit (ursprüngl.: Iomit) ist der Universalwerkstoff der Jovianer, aus dem so gut wie alles hergestellt werden kann.
Mehr dazu in Artikel Industrie in Band I.

[11] GO = Gegenosten (s. Artikel Die sechs Himmelsrichtungen hier in Band III).

[12] Zu den Aufgaben der Jupolizei s. Seite Aufgaben der Jupolizei in Artikel Gesellschaftsordnung hier in Band III.

[13] Jovianische Art der Ahndung von Verbrechen; s. Seite Fußschuheinzug in Artikel Gesellschaftsordnung hier in Band III.

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