Band III

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Gesellschaftsordnung:
Der Unschuh

So einen Barfüßler nennt man einen „Unschuh“.

Unschuh

Ein
Unschuh

Jeder Jovianer, insbesondere auch jede Jovianerin, verfügt immer genau über ein Paar Fußschuhe. Die sind sehr stabil, nützen sich kaum ab und passen wie angegossen. Und wen man ohne antrifft, ist eindeutig ein überführter Übeltäter. Einer, der sich schnappen ließ, genauer gesagt. Natürlich werden auch in Jupolis nicht alle Verbrechen aufgeklärt. Aber dafür läuft wenigstens kein Unschuldiger als Unschuh herum. Es gibt keine Fußschuheinzüge auf bloßen Verdacht hin oder aufgrund von Indizien. Nur von tatsächlich ertappten bzw. geständigen Kriminellen werden die Fußschuhe konfisziert. Es gibt auch keine Gerichte, die über Schuld und Unschuld entscheiden, es gibt überhaupt keine Gerichte. Ist jemand nicht eindeutig schuldig, behält er seine Schuhe an.
Es ist auch kein Richterspruch, der den Zeitraum festlegt, wie lange ein Unschuh ein Unschuh bleibt. Darüber entscheidet sozusagen eine „natürliche Instanz“: das schlechte Personengedächtnis[1] der Jovianer. Seine Schuhe bekommt der Unschuh zurück, wenn Gras über die Sache gewachsen ist und keiner mehr weiß, wie es kam, dass die Fußschuhe dieser Person bei der Jupolizei herumstehen.
Je schwerer, oder besser: je spektakulärer die Straftat, desto länger wird es dauern.
Ein Unschuh kann zwar jederzeit im Jupolizeihaus vorstellig werden, um seine Schuhe zurückzufordern. Aber er sollte es tunlichst unterlassen, dies zu früh zu tun, denn damit erinnert er die Jupolizei nur unnötig an sich und seine Tat und verzögert das Vergessen.
Eines ist in diesem Zusammenhang noch wichtig zu wissen: Jovianer sind nicht temperaturempfindlich – sie frieren nicht, bekommen also auch keine „kalten Füße“.

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[1] ^ Zum Personengedächtnis der Jovianer s. Seite Gedächtnisformen in Artikel Seele und Verstand in Band II.