Band III

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Gesellschaftsordnung:
Der Typ des Jupolizeis

Hier muss endlich erwähnt werden, dass eine der Jupolizei angehörige Person nicht etwa „Jupolizist“ heißt (wie bei uns „Polizist“), sondern ebenfalls „Jupolizei“ (der Jupolizei bzw. die Jupolizeiin; man sagt aber auch: „sie ist Jupolizei“). Man zählt also: ein Jupolizei, zwei Jupolizeien usw., und alle zusammen bilden die Jupolizei an sich.
Denn das „-zei“ kommt ja, wie gesagt, von „Zeitgenossen“. Da ein „-ist“ meist Angehöriger oder Anhänger eines „-ismus“ ist, den es bei den Jovianern gar nicht gibt (vgl. Fanatismus, Terrorismus, Alkoholismus) – außer vielleicht dem „Bovianismus“ (s. „Spezifisch jovianische Verbrechen“), der aber zu Unrecht so genannt wird – wäre diese Endsilbe fehl am Platz. Denn es gibt natürlich auch keinen Jupolizismus.

Jupolizei wird, wer sich berufen fühlt, seinen Teil zur Ordnung beizutragen – das ist ein Charakterzug. Die Jupolizeien sind in der jovianischen Gesellschaft sehr angesehen (nicht: gefürchtet), und es versteht sich von selbst, dass sie dafür auch den Nachweis führen müssen, den Ordnungssinn im Blut zu haben. Man kann also nicht einfach eines angestrebten Ansehens[1] wegen Jupolizei werden. Man kann es versuchen, wird aber nicht weit kommen damit. Ob jemand die Begabung zur Ordnung hat oder nicht, stellt sich nämlich schnell heraus.

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[1] ^ Das Ansehen (die Wertschätzung) ist das „Kapital“ des Jovianers, der ja kein Geld kennt. Näheres s. Artikel Das Ansehen hier in Band III.